Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Angebote von Riddersma Events und für alle Verträge zwischen Riddersma Events und einem Vertragspartner, nachfolgend „die Gegenpartei“ genannt. In diesen Geschäftsbedingungen bezeichnet „die Gegenpartei“ jeden Mieter oder Käufer, der einen Miet- oder Kaufvertrag mit Riddersma Events abgeschlossen hat oder abschließen möchte, sowie deren Vertreter, Bevollmächtigte und/oder Erben. Mit der Bestellung und/oder dem Erhalt von Mietgegenständen erklärt sich die Gegenpartei stillschweigend mit diesen Geschäftsbedingungen einverstanden. Die Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen der Gegenpartei wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, sind die von Riddersma Events geführten Aufzeichnungen maßgeblich. Die Bedingungen für die Ausführung von Bestellungen werden vertraglich festgelegt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Sie auf unserer Website www.riddersmaevents.nl.
2. Angebote
Alle Angebote von Riddersma Events sind unverbindlich und 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Alle in einem Angebot enthaltenen Informationen und Daten wurden so genau wie möglich zusammengestellt. Sie sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich bestätigt werden. Alle bereitgestellten Daten und/oder Informationen sind vertraulich und bleiben (geistiges) Eigentum von Riddersma Events und müssen auf erste Anfrage zurückgegeben werden. Riddersma Events behält sich das Recht vor, Konstruktions-, Größen- und/oder Materialänderungen an den bereitgestellten Daten und/oder Bildern vorzunehmen. Riddersma Events behält sich das Recht vor, Anfragen und/oder Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
3. Vereinbarungen
Sofern nachstehend nichts anderes bestimmt ist, kommt ein Vertrag erst zustande, wenn eine Bestellung ausdrücklich schriftlich oder auf andere Weise von Riddersma Events angenommen oder bestätigt wurde. Die Auftragsbestätigung gilt als zutreffend und vollständig im Sinne des Vertrags. Die Vertretungsbefugnisse der Vertreter von Riddersma Events gehen nicht über das in der Geschäftstätigkeit von Riddersma Events Übliche hinaus. Abweichungen von dieser Befugnis sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung möglich. Spätere zusätzliche (mündliche) Vereinbarungen und/oder Zusagen von oder im Namen von Riddersma Events sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt werden. Für Arbeiten, für die aufgrund ihrer Art und ihres Umfangs kein Angebot oder keine Auftragsbestätigung vorliegt, gilt die Rechnung gleichzeitig als Auftragsbestätigung, die als zutreffend und vollständig im Sinne des Vertrags gilt. Sofern nicht schriftlich etwas anderes nachgewiesen wird, sind die von Riddersma Events geführten Aufzeichnungen zu 3.1, 3.2 und 3.3 maßgeblich. Jeder Vertrag wird unter der aufschiebenden Bedingung geschlossen, dass die Gegenpartei nach Ansicht von Riddersma Events ausreichend kreditwürdig für die finanzielle Erfüllung des Vertrags ist. Riddersma Events behält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss und vor der Erbringung weiterer Leistungen von der Gegenpartei die Zusicherung der Erfüllung aller Zahlungs- und sonstigen Verpflichtungen zu verlangen. Riddersma Events behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen, gegebenenfalls jedoch in Absprache mit der Gegenpartei, Dritte mit der Durchführung eines Vertrags zu beauftragen. Die Kosten hierfür werden der Gegenpartei gemäß dem vorgelegten Angebot in Rechnung gestellt.
4. Lieferung und Rückgabe bei Miete
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, muss die Gegenpartei die gemieteten Waren bei Riddersma Events abholen und am Ende der Mietzeit zurückgeben. Die Lieferung und/oder Rückgabe der gemieteten Waren erfolgt auf Kosten und Gefahr der Gegenpartei. Setzt die Gegenpartei beim Be- und/oder Entladen Mitarbeiter von Riddersma Events ein, so wird davon ausgegangen, dass diese ihre Dienste unter der Verantwortung der Gegenpartei erbringen. Die Gegenpartei haftet daher auch in dieser Hinsicht gegenüber Riddersma Events. Es wird davon ausgegangen, dass die Gegenpartei die Waren bei Erhalt auf Mängel geprüft und in gutem Zustand erhalten hat. Wenn Riddersma Events sich verpflichtet hat, der Gegenpartei gemietete Waren zu liefern, bemüht sich Riddersma Events, den vereinbarten Liefertermin so genau wie möglich einzuhalten. Eine Überschreitung der Lieferzeit kann jedoch auch nach Inverzugsetzung niemals zu einem Schadensersatzanspruch führen.
5. Stornierung
Die Stornierung des Mietvertrags muss so schnell wie möglich erfolgen. Riddersma Events berechnet bei Stornierungen innerhalb der vereinbarten Mietdauer 25 % des vereinbarten Betrags und bei Stornierungen innerhalb von 30–10 Tagen vor der vereinbarten Mietdauer 50 % des vereinbarten Betrags. Bei Stornierungen innerhalb von 10 Tagen vor der vereinbarten Mietdauer wird der volle Vertragsbetrag berechnet. Stornierungen werden nur per E-Mail oder Post bearbeitet und können nur vom Antragsteller selbst gemeldet werden. Bei Nachweis kann die Stornierung auch durch einen bevollmächtigten Vertreter oder Mitarbeiter derselben Organisation erfolgen.
6. Dauer des Mietvertrages
Mietverträge werden für einen bestimmten, im Vertrag festgelegten Zeitraum abgeschlossen. Die Gegenpartei ist verpflichtet, das Mietobjekt spätestens zum im Mietvertrag angegebenen Zeitpunkt an Riddersma Events zurückzugeben. Andernfalls wird Riddersma Events für jede Stunde der Verzögerung eine Vertragsstrafe in Höhe des Tagessatzes des Mietobjekts berechnet.
7. Haftung
Die Gegenpartei haftet für alle Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit entstehen, unabhängig von der Ursache. Wird die Mietsache oder Teile davon durch Verschulden oder Fahrlässigkeit der Gegenpartei beschädigt, gehen vollständig verloren oder sind irreparabel beschädigt, werden im ersten Fall die Reparaturkosten zu den üblichen Reparatursätzen berechnet. In den beiden anderen Fällen schuldet die Gegenpartei Riddersma Events einen Betrag in Höhe des Kaufpreises der Ersatzausrüstung und der Kosten für den Ersatz. Riddersma Events haftet nicht für Schäden, die der Gegenpartei oder Dritten direkt oder indirekt durch die Nutzung der Mietsache entstehen, auch wenn diese Schäden auf die Verwendung mangelhafter Materialien oder das Vorhandensein eines Konstruktionsfehlers der Mietsache zurückzuführen sind. Die Gegenpartei stellt Riddersma Events von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.
8. Pflichten der Gegenpartei
Die Gegenpartei ist verpflichtet, die Mietgegenstände nur gemäß den Bestimmungen dieses Vertrags zu verwenden und insbesondere: die Mietgegenstände gemäß der Bedienungsanleitung zu behandeln; keine Veränderungen an den Mietgegenständen vorzunehmen; dem/den Vertreter(n) oder Bevollmächtigten von Riddersma Events jederzeit Zugang zu den Mietgegenständen zu gewähren; Ansprüche Dritter auf die Mietgegenstände zurückzuweisen und Riddersma Events diesbezüglich schadlos zu halten; sie nur mit schriftlicher Zustimmung von Riddersma Events unterzuvermieten und Dritten zur Verfügung zu stellen.
9. Preise
Die angegebenen Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand- und Lieferkosten, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Die Preise basieren auf den zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe bekannten preisbestimmenden Faktoren. Riddersma Events behält sich das Recht vor, seine Preise aufgrund von Lohnänderungen oder anderen preisbestimmenden Faktoren jederzeit zu ändern.
10. Zahlung
Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, muss die Zahlung durch die Gegenpartei vor Lieferung per Banküberweisung oder bar bei Lieferung erfolgen. Zahlungen dienen stets der Verrechnung der geschuldeten Kosten und Zinsen (in dieser Reihenfolge) und anschließend der Tilgung des Hauptbetrags, wobei ältere Zahlungen Vorrang vor neueren Zahlungen haben. Nach dem Verkauf bleiben die gelieferten Waren bis zur Bezahlung aller mit der Lieferung verbundenen Kosten Eigentum von Riddersma Events.
11. Zinsen und Kosten
Erfolgt die Zahlung nicht gemäß dem vorstehenden Artikel oder innerhalb der vereinbarten Frist, gerät die Gegenpartei in Verzug und schuldet Zinsen in Höhe von 1,5 % des ausstehenden Betrags pro Monat (oder anteilig) ab Fälligkeitsdatum. Alle gerichtlichen und außergerichtlichen Inkassokosten gehen zu Lasten der Gegenpartei. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15 % des von der Gegenpartei geschuldeten Betrags, mindestens jedoch 35,00 € pro Rechnung.
12. Kaution
Vor der Annahme der Mietgegenstände ist die Gegenpartei verpflichtet, sich mit zwei gültigen Ausweisdokumenten auszuweisen und Riddersma Events eine von Riddersma Events festzulegende Kaution zu hinterlegen. Riddersma Events behält sich das Recht vor, abgelaufene Mietzeiten sowie die in Artikel 18.2 genannten Reparatur-/Reinigungskosten mit der Kaution zu verrechnen. Riddersma Events ist verpflichtet, diese Kaution bei Vertragsbeendigung an die Gegenpartei zurückzuzahlen, sofern die Gegenpartei zu diesem Zeitpunkt alle ihre Verpflichtungen gegenüber Riddersma Events erfüllt hat. Benachrichtigungspflicht. Die Gegenpartei hat Riddersma Events unverzüglich zu benachrichtigen, wenn bewegliches oder unbewegliches Eigentum von Riddersma Events oder die betreffenden Mietgegenstände gepfändet werden oder wenn die Eigentumsrechte von Riddersma Events auf andere Weise bedroht sind. Dasselbe gilt im Falle der Insolvenz der Gegenpartei, wenn die Gegenpartei einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn die Gegenpartei ihre Zahlungen aus anderen Gründen eingestellt hat. In den in 13.1 genannten Fällen ist die Gegenpartei verpflichtet, dem Gerichtsvollzieher, Treuhänder oder Verwalter unverzüglich Zugang zu diesem Vertrag zu gewähren.
13. Schäden und Mängel
Die Gegenpartei ist verpflichtet, etwaige Schäden oder Mängel an den Mietgegenständen Riddersma Events unverzüglich zu melden. Die Gegenpartei darf ohne die Zustimmung von Riddersma Events keine Reparaturen durchführen. Riddersma Events nimmt Änderungen und/oder Reparaturen an den Mietgegenständen ausschließlich in der eigenen Werkstatt vor. Mängel oder Schäden an den Mietgegenständen berechtigen die Gegenpartei nicht zu irgendwelchen Rechten gegenüber Riddersma Events, insbesondere nicht zu Ersatz und/oder Entschädigung. Kommen Mitarbeiter von Riddersma Events zur Installation vor Ort, ist die Gegenpartei verpflichtet, die Materialien bzw. Sets in genau demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie sich vor der Abreise unserer Mitarbeiter befunden haben. Wenn Materialien verschmutzt oder feucht werden, beispielsweise durch Bier, reinigt Riddersma Events die gesamte Verkabelung, Beleuchtung und Tontechnik und überprüft sie auf Mängel. Die damit verbundenen Kosten (23 € zzgl. MwSt. pro Stunde) werden der Gegenpartei in Rechnung gestellt. Werden Elektrogeräte (Lautsprecher, Peripheriegeräte, Projektoren, Beleuchtung, Verkabelung etc.) auf einer nassen oder klebrigen Oberfläche abgestellt, ist die Gegenpartei verpflichtet, die Reinigungs- und Kontrollkosten in Höhe von mindestens 46,00 € zzgl. MwSt. zu erstatten.
14. Ersatz
Wenn die Gegenpartei aus irgendeinem Grund nicht in der Lage ist, die gemieteten Waren an Riddersma Events zurückzugeben, muss die Gegenpartei Riddersma Events eine Entschädigung zahlen, die den Anschaffungskosten und den Wiederbeschaffungskosten der gemieteten Waren ab dem Datum der Beendigung dieses Vertrags entspricht.
15. Höhere Gewalt
Unter höherer Gewalt versteht man jeden Umstand, der außerhalb der Kontrolle der Parteien liegt, oder jeden unvorhersehbaren Umstand, aufgrund dessen die andere Partei von Riddersma Events vernünftigerweise nicht mehr erwarten kann, dass sie einen Vertrag erfüllt; als höhere Gewalt gelten auch Streiks, übermäßige Abwesenheit durch Krankheit des Personals, Transportschwierigkeiten, Feuer, behördliche Maßnahmen, Quoten und/oder Betriebsstörungen bei Riddersma Events und/oder seinen Lieferanten, aufgrund derer diese ihren Verpflichtungen gegenüber der anderen Partei nicht mehr nachkommen können; Riddersma Events behält sich das Recht vor, im Falle höherer Gewalt die Ausführung des betreffenden Vertrags auszusetzen oder endgültig zu beenden, wird dies jedoch in Absprache mit der anderen Partei tun. Riddersma Events behält sich das Recht vor, die Zahlung für die bis zum Zeitpunkt des Auftretens der höheren Gewalt im Rahmen der Ausführung des betreffenden Vertrags erbrachten Leistungen zu verlangen; Riddersma Events behält sich das Recht vor, sich auf höhere Gewalt zu berufen, auch wenn der Grund für die höhere Gewalt eintritt, nachdem die Leistung hätte erbracht werden sollen.
16. Kündigung eines Mietvertrages
Ein Mietvertrag kann von Riddersma Events jederzeit mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Artikel 9.3 gilt ebenfalls. Nach Beendigung eines Mietvertrags sind die gemieteten Gegenstände im gleichen Zustand, in dem sie bereitgestellt wurden, vollständig gereinigt an Riddersma Events zurückzugeben. Stellt sich heraus, dass die Gegenstände defekt oder beschädigt sind oder die Gegenpartei sie nicht oder unzureichend gereinigt hat, ist Riddersma Events berechtigt, der Gegenpartei die Reparatur- oder Reinigungskosten in Rechnung zu stellen.
17. Garantie und Rückgabe bei Kauf und Installation durch Riddersma Events
Garantiezeit: Sollte ein gekauftes Produkt defekt sein, ist es hilfreich zu wissen, welche Garantiezeit Ihnen zusteht. Riddersma Events teilt Ihnen die jeweilige Garantiezeit auf Anfrage für jedes Produkt mit. Bei Verbrauchsmaterialien besteht kein Garantieanspruch, wenn der Defekt auf häufigen Gebrauch zurückzuführen ist. Herstellungsfehler sind selbstverständlich von der Garantie abgedeckt. Ist eine Reparatur nicht von der Garantie abgedeckt, trägt der Käufer die Kosten. 14-tägige Prüffrist: Bei Riddersma Events haben Kunden für alle Bestellungen eine 14-tägige Prüffrist, beginnend mit dem Erhalt der Bestellung. Nach Ablauf dieser 14-tägigen Frist ist der Kaufvertrag endgültig. Während dieser Frist sind Sie verpflichtet, das Produkt und die Verpackung sorgfältig zu behandeln. Sie dürfen das Produkt nur in dem Umfang auspacken oder benutzen, der erforderlich ist, um zu entscheiden, ob Sie es behalten möchten. Wenn Sie das Produkt zurückgeben möchten, muss es mit sämtlichem mitgelieferten Zubehör und – wenn möglich – im Originalzustand und in der Originalverpackung gemäß den Anweisungen von Riddersma Events an Riddersma Events zurückgesandt werden. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind: Produkte, die von Riddersma Events gemäß Ihren spezifischen Vorgaben als Kunde erstellt wurden; Software, deren Siegel Sie entfernt haben; gebrauchte, beschädigte oder unvollständige Artikel; von uns oder einem unserer Partner installierte Licht- oder Tonsysteme (sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde). Zusammenfassend gilt für Sie nach Lieferung des Produkts ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Sie können das Produkt daher innerhalb dieser 14 Tage kostenlos zurücksenden, sofern ein gültiger Grund dafür vorliegt. Sollte sich während der Installation eines Sets (unabhängig davon, ob Sie es bei Riddersma Events gekauft haben oder nicht) innerhalb der vorgenannten Frist herausstellen, dass aufgrund einer unsachgemäßen Installation eine Fehlfunktion auftritt, übernimmt Riddersma Events die Kosten dafür. Dies gilt nicht nach Ablauf der 14-tägigen Frist. Diese Garantie gilt auch nicht, wenn Sie selbst Änderungen an unserer Installationsarbeit vorgenommen haben. Von Riddersma Events installierte Lautsprecher- und Lichtsets können um zusätzliche Lautsprecher, Verstärker, Lichter, Controller usw. erweitert werden. Dies geschieht ausschließlich auf Ihr eigenes Risiko. Auch der Austausch von Kabeln, insbesondere selbstgebaute/gelötete, kann zu Fehlfunktionen führen, die nicht von der Garantie von Riddersma Events abgedeckt sind. Ist das gekaufte Set installiert und betriebsbereit, können nach 14 Tagen nach Erhalt des Systems und des Produkts keine Ansprüche mehr gegen Riddersma Events geltend gemacht werden. Die Garantiezeit für installierte Systeme ist teilweise verhandelbar, beträgt jedoch nie mehr als 12 Monate.
Die richtige Ausrüstung. Riddersma Events entscheidet nicht über die Installation der Ausrüstung. Wir haften auch nicht für die Folgen von Ratschlägen eines Installateurs. Riddersma Events kann beraten, aber der Kunde unterzeichnet das Angebot und erklärt sich mit den Produkten und Dienstleistungen von Riddersma Events einverstanden. Mit der Unterzeichnung des Angebots erklären Sie sich einverstanden, diese Artikel von Riddersma Events zu den angegebenen Preisen zu kaufen. Riddersma Events haftet nicht für die Folgen unzureichender Ton- oder Lichtqualität nach der Installation.
18. Diversen
Änderungen, Ergänzungen oder Aufhebungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, soweit sie den vorstehenden Bestimmungen widersprechen.
19. Anwendbares Recht / Streitigkeiten
Für alle Verträge, auf die diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise Anwendung finden, gilt niederländisches Recht, das im Königreich der Niederlande in Europa gilt. Für die Erfüllung des Vertrags zwischen der Gegenpartei und Riddersma Events erklären beide Parteien, ihren Wohnsitz am Sitz von Riddersma Events zu wählen. Unbeschadet der Zuständigkeit des Amtsgerichts werden in den gesetzlich festgelegten Fällen alle Streitigkeiten in erster Instanz vom Bezirksgericht im Bezirk, in dem Riddersma Events seinen Sitz hat, beigelegt. Alle hieraus entstehenden Kosten trägt die Gegenpartei.
20. Schlussbestimmung
Sollten einzelne oder mehrere dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise im Widerspruch zu gesetzlichen Bestimmungen stehen oder werden, bleiben diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen dennoch in vollem Umfang wirksam. Hinsichtlich der unwirksamen Bestimmung gilt als vereinbart, was dem Sinn der unwirksamen Bestimmung, soweit rechtlich zulässig, am nächsten kommt. Sollte Riddersma Events einer von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bestimmung zugestimmt haben, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen davon unberührt. Auf Anfrage senden wir Ihnen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen kostenlos per E-Mail oder Post zu. Mit der Unterzeichnung eines Angebots oder einer Rechnung erklären Sie sich mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden. Sie können unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen auch bei Riddersma Events oder einige Zeit nach Ihrem Einkauf bei der Handelskammer Middelburg anfordern.